Dienstag, 12. April 2011

Stressfreier Stresstest

Nach Fukushima wurde schnell klar, welche technischen Änderungen an AKW mindestens notwendig waren, um derlei Katastrophen zu verhindern. Diese Massnahmen wurden im internen Dokument RS I 3 13042/9 des Umweltministeriums festgelegt. Dort heisst es u.A.:

  • I1a: Erdbebenauslegung..wird neu berechnet. Nachrüstmassnahmen werden ggf. unverzüglich umgesetzt"
  • I2a: "Die Hochwasserauslegung wird ..neu berechnet und ggf. Nachrüstmassnahmen unverzüglich umgesetzt"

Der Zweifel, ob die aktuellen Auslegungen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, ist nicht beruhigend.

Konkrete Massnahmen:
  •  "sämtliche Notstromdiesel [sowie Kuehlleitungen]sind zu verbunkern"
  • Notsteuerstellen, Notfallmassnahmen zum Fluten des Reaktordruckbehälters und
  • Massnahmen gegen Flugzeugabsturz sind vorzusehen
  • "Autarkie der Notstromversorgung ist für 72 Stunden sicherzustellen"
  • Not und Nachkühlsysteme werden verdoppelt
  • Notstandsysteme und Brunnen mit Bor-Lager sind zu verbunkern
  • Die Beherrschung der Auslegungsstörfälle..muss nachgewiesen werden.



Sehr beruhigend, dass das bisher nicht nachgewiesen wurde, ist das nicht.

Aber diese Massnahmen sind plausibel und erscheinen angesichts Fukushima erforderlich.
Nur: sie bedeuten wohl das wirtschaftliche Aus für alle AKW.


Und was macht jetzt die RSK daraus ?

Sie macht aus den o.a. konkreten Massnahmen einen unverbindlichen Katalog zum "Überprüfen der vitalen Funktionen und Notfallmassnahmen"

Aber die Kriterien für diese Überprüfung ?
Werden den interessierten Mitgliedern von Areva, E.ON, RWE und EnBW überlassen.

Das wird ein stressfreier Stresstest.


Quellen
RSK
ARD
Die Zeit

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