- I1a: Erdbebenauslegung..wird neu berechnet. Nachrüstmassnahmen werden ggf. unverzüglich umgesetzt"
- I2a: "Die Hochwasserauslegung wird ..neu berechnet und ggf. Nachrüstmassnahmen unverzüglich umgesetzt"
Der Zweifel, ob die aktuellen Auslegungen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, ist nicht beruhigend.
Konkrete Massnahmen:
- "sämtliche Notstromdiesel [sowie Kuehlleitungen]sind zu verbunkern"
- Notsteuerstellen, Notfallmassnahmen zum Fluten des Reaktordruckbehälters und
- Massnahmen gegen Flugzeugabsturz sind vorzusehen
- "Autarkie der Notstromversorgung ist für 72 Stunden sicherzustellen"
- Not und Nachkühlsysteme werden verdoppelt
- Notstandsysteme und Brunnen mit Bor-Lager sind zu verbunkern
- Die Beherrschung der Auslegungsstörfälle..muss nachgewiesen werden.
Sehr beruhigend, dass das bisher nicht nachgewiesen wurde, ist das nicht.
Aber diese Massnahmen sind plausibel und erscheinen angesichts Fukushima erforderlich.
Nur: sie bedeuten wohl das wirtschaftliche Aus für alle AKW.
Und was macht jetzt die RSK daraus ?
Sie macht aus den o.a. konkreten Massnahmen einen unverbindlichen Katalog zum "Überprüfen der vitalen Funktionen und Notfallmassnahmen"
Aber die Kriterien für diese Überprüfung ?
Werden den interessierten Mitgliedern von Areva, E.ON, RWE und EnBW überlassen.
Das wird ein stressfreier Stresstest.
Quellen
RSK
ARD
Die Zeit
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