Dienstag, 17. Mai 2011

Gutachten der RSK: Aussage verweigert !

Wie dick muessen die Mauern sein ?
Welche Beschleunigung muss der Reaktor beim Erdbeben aushalten ?
Wie klein muss das Flugzeug sein, das auf den Reaktor fällt ?
Keine Aussage !

"Die RSK hat im Rahmen der hiermit vorgelegten anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke eine Robustheitsbewertung für ausgewählte wesentliche Aspekte vorgenommen. Die RSK hat noch keine Überprüfung vorgenommen, inwieweit die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert
sind."


Quellen:
RSK-Gutachten

Cartoon: Klaus Stuttmann

"Die von der Reaktor-Sicherheitskommission aufgestellten Bewertungskriterien dienen allein einer themenspezifischen Differenzierung hinsichtlich der vorhandenen Reserven und stellen keine Regelwerksanforderungen dar."

Soll heissen ?

Wir haben weder Maßstäbe zur Überprüfung festgelegt, noch haben wir die AKW nach diesen nicht vorhanden Maßstäben geprüft.

"Als Basis der Robustheitsüberprüfung setzt die RSK voraus, dass die Anlagen dem aktuellen genehmigten Zustand entsprechen und ...entsprechende Prozeduren im Notfallhandbuch bereit stehen"

Etwa so:
"Wir müssen immer improvisieren." Wer das beherrsche, sei ein guter Katastrophenschützer... die Vorsorge in Niederbayern sei sogar "ein bisschen besser" ist als in Japan, auch wegen der gut organisierten Werksfeuerwehr mit ihrem starken Gerät. Zwölf Bar haben deren Druckpumpen.
"Da musst du dich schon mit gespreizten Beinen hinstellen, um den Schlauch zu halten",


Wen wundert das ?
Wer ist die RSK ?

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